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Was Sie zur Entfernungspauschale für Firmenwagen wissen sollten

Lukas Fuchs vor 3 Stunden in  Steuern & Abgaben 3 Minuten Lesedauer

Die Entfernungspauschale für Firmenwagen ist ein oft vernachlässigtes Thema, das jedoch erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann. In diesem Artikel erfahren Sie alles Notwendige zur korrekten Anwendung und den rechtlichen Hintergründen der Entfernungspauschale.

Was ist die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale ist ein steuerlicher Abzug, der für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sowie bei Dienstreisen gewährt wird. Ziel ist es, die Kosten für Fahrten mit dem Auto - einschließlich Firmenwagen - zu decken. Diese Regelung ist in Deutschland im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt.

Die wichtigsten Punkte zur Entfernungspauschale für Firmenwagen

  • Berechnung der Pauschale: Die Entfernungspauschale beträgt derzeit 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer einer einfachen Strecke und 0,35 Euro für jeden weiteren Kilometer.
  • Fahrtenbuch führen: Um von der Entfernungspauschale zu profitieren, müssen die Fahrten entsprechend dokumentiert werden. Ein Fahrtenbuch hilft, die erforderlichen Kilometerstände und Gründe für Fahrten nachzuweisen.
  • Streckenbeschreibung: Der einfache Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wird für die Berechnung zugrunde gelegt. Umwege oder zusätzliche Stopps während der Fahrt haben keinen Einfluss auf die Höhe der Pauschale.

Anwendung der Entfernungspauschale für Firmenwagen

Sobald ein Firmenwagen genutzt wird, stellt sich die Frage, ob die Entfernungspauschale noch relevant ist. Grundsätzlich gilt:

  • Die Entfernungspauschale kann auch für Dienstfahrzeuge in Anspruch genommen werden. Bei der Nutzung eines Firmenwagens ist es wichtig, den geldwerten Vorteil zu beachten, der auf die private Nutzung entfällt.
  • Bei der pauschalen Versteuerung eines Firmenwagens gibt es spezielle Vorgaben, um die Entfernungspauschale richtig geltend zu machen.

Wer hat Anspruch auf die Pauschale?

In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Entfernungspauschale, unabhängig davon, ob sie mit ihrem eigenen Fahrzeug oder mit einem Firmenwagen zur Arbeit fahren. Allerdings gilt es zu beachten, dass:

  • Der Arbeitgeber keine Erstattung der Fahrtkosten leisten kann, wenn die Entfernungspauschale bereits in der Steuererklärung geltend gemacht wurde.
  • Alternativ kann eine Reisekostenabrechnung erstellt werden, die gegebenenfalls höhere Erstattungen ermöglicht.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Die Entfernungspauschale wird als Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt und mindert demnach das zu versteuernde Einkommen. Hierbei sind folgende Punkte wichtig:

  • Höchstgrenze: Es gibt eine Höchstgrenze von 4.500 Euro im Jahr für die Absetzbarkeit der Entfernungspauschale, sofern keine höheren Kosten nachgewiesen werden.
  • Zusätzliche Kosten: Kosten, die über die Entfernungspauschale hinausgehen, wie Reparaturen oder Fahrzeugversicherung, sind nicht absetzbar, solange das Fahrzeug nicht privat genutzt wird.

Tipps zur optimalen Nutzung der Entfernungspauschale

Damit Sie das Maximalpotential der Entfernungspauschale nutzen können, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Fahrten ordnungsgemäß dokumentieren: Führen Sie ein schriftliches Fahrtenbuch, um alle beruflichen Fahrten lückenlos nachzuhalten.
  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Steuererklärung und Erstattungsanträge, um sicherzustellen, dass alle Fahrtkosten korrekt angegeben werden.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Ziehen Sie bei Unklarheiten einen Steuerexperten zu Rate, um mögliche Fehler zu vermeiden und steuerliche Vorteile auszuschöpfen.

Fazit

Die Entfernungspauschale für Firmenwagen ist ein wertvolles Instrument, um steuerliche Vorteile zu erzielen. Durch die korrekte Anwendung und Dokumentation können Arbeitnehmer Kosten effektiv absetzen und sich einen finanziellen Vorteil verschaffen. Beachten Sie jedoch die gesetzlichen Vorgaben und ziehen Sie im Zweifelsfall Expertenrat hinzu.

Für weitere Informationen über Steuervergünstigungen und die Nutzung von Firmenwagen im beruflichen Kontext, besuchen Sie die Website des Bundesministeriums für Finanzen.

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